2G in allen Indoor-Sportstätten ab 25. November

24. 11. 2021

Ab dem 25. November gilt für jegliche Indoor-Sportstätten die 2G-Regelung in Hessen.

Das bedeutet, dass nur noch folgende Personengruppen Zutritt haben:

  • Geimpfte
  • Genesene
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sofern
    • ein entsprechender ärztlicher Nachweis UND
    • ein offizieller Antigen-Test (max. 24 Stunden alt) oder ein PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorliegen 
  • Kinder unter 6 Jahren und Kinder vor der Einschulung (kein Test und keine Impfung notwendig)
  • Kinder unter 18 Jahren (hier genügt das Testheft aus der Schule)

Wir bitten um Beachtung.